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WILLKOMMEN AUF DER SEITE VON ANDREAS LICHOTTKA

Gegebenenfalls sind Sie - lieber Besucher - gerade von meiner Internetseite www.Andreas-Lichottka@t-online.de auf diese Seite gewechselt. Ich hoffe und wünsche, dass Sie hier weitere interessante Informationen um mein(e) Angebot(e) und Arbeit(en) erhalten. Weiterhin denke ich im lauf der Zeit ein paar nützliche Tricks, Kniffs und Tricks gesammt zu haben, die Ihnen unter den Microsoftanwendungen WORD und EXCEL die ein oder andere Hilfe geben können.

Diese Seite wird weiter gepflegt! Wenn Sie Fragen zu WORD oder EXCEL haben ... schreiben Sie mir; die Lösung - hier veröffentlicht - braucht nicht nur Ihnen "zu gute zu kommen".


Neben dem fachlichen Teil soll aber auch der Humor nicht zu kurz kommen: Hier eine kleine Argumentationshilfe, ob der Computer denn nun "männlich" oder "weiblich" sei.

In einem Streitgespräch zwischen Computeranwendern wurde zu klären versucht, ob der Computer "männlich" oder "weiblich" ist.

Die Frauen votieren für "männlich", weil:

Man muss ihn erst anmachen, um seine Aufmerksamkeit zu erregen.

Er hat jede Menge Wissen, ist aber trotzdem planlos.

Er soll einem helfen Probleme zu lösen, die halbe Zeit aber ist er selber das Problem.

Sobald man sich einen zulegt, kommt man drauf, dass - wenn man ein bisschen gewartet hätte - ein besserer zu haben gewesen wäre.

Die Männer stimmten aus folgenden Gründen für "weiblich:

Nicht einmal der Schöpfer versteht ihre Logik.

Die Sprache, mit der sie sich verständigen, ist für niemanden sonst verständlich.

Sogar die kleinsten Fehler werden im Langzeitgedächtnis zur späteren Verwendung abgespeichert.

Sobald man einen hat, geht fast das ganze Geld für Zubehör drauf.

.


[New] Mögliche Abzocker im Internet: Ich hätte nie gedacht ... dass diese Sache mal gut ausgeht.

... das mir das mal passiert! Gestern sprach ich noch mit meinem VHS-Kurs über Gefahren aus dem Internet, heute bin ich selber "gefangen".
Es begann mit der Suche nach den kostenlosen Programm "Google Earth". Ich geriet dabei auf die Seite des Download-Anbieters "... www.opendownload.de ...", in dessen Memberbereich ich mich angemedet habe.
Nach 24 Stunden erhielt ich eine E-Mail mit einer angehängten Rechnung und der Info, dass ich
[a] einen kostenpflichtigen Vertrag über 96,00 € abgeschlossen
[b] nunmehr einen 12-Monatszugang
[c] auf mein Widerspruchsrecht verzichtet hätte.

Nachdem der erste Schreck vorüber war, habe ich im Internet unter dem Begriff "opendownload" verschiedene Foren und Seiten gefunden, die durchgängig bekunden, mit dieser Firma schlechte Erfahrungen gemacht zu haben.
Zudem fand ich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale RP einen eindeutigen Warnhinweis zur o.a. Firma, und einige Tipps zum "richtigen Verhalten".

Ich werde meine Leser in Form eines Tagebuches darüber unterrichten, was mir weiterhin geschieht ... und sollte es nur dazu dienen, Anderen diesen Reinfall zu ersparen.

Piratenflagge Tagebuch der "Irrfahrt mit opendownload.de"

15.02.2009:
Andreas L. (53) aus H. gerät bei der Suche nach kostenloser Software auf die Seite von "www.opendownload.de". Um den Downloadbereich nutzen zu können, meldet er sich mit seinen personenbezogenen Daten an und erhält per E-Mail einen Aktivierungslink.
Nach Anmeldung bei opendownload läd er das kostenfreie Programm Google Earth herunter.

16.02.2009:
Ich erhalte eine E-Mail mit angehängter Rechnung, in der mir mitgeteilt wird, dass ich am 15.02.2009 einen 12-Monatszugang für www.openlaod.de für 8,00€ im Monat abgeschlossen habe, der laut AGB im Voraus mit 96,00€ bezahlt werden müsse. Als "weitere Informationen zur Rechnung" schreibt man mir, dass ich den "...Verzicht auf das Widerspruchsrecht akzeptiert hätte...".

Ich nutzte die Eingangs-Mail von info@opendownload.de, (Option: Antworten) um sofort Widerspruch gegen den vermeindlichen Vertrag einzulegen und gebe in der E-Mail an, dass ich auch schriftlich (per Einschreiben) an die Firmenadresse

Content Services LTD.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Widerspruch einlegen werde.

Am gleichen Tag: 13:33 Uhr ... in meinem Postfach landet eine E-Mail, die mir meldet, das der von mir elektronisch eingelegte Widerspruch "...nicht zugestellt werden konnte...". Gleichzeitig werde ich aufgefordert, ein Kontaktformular auf der Seite des Anbieters zu nutzen.
Ich entscheide, diesen Weg nicht zusätzlich zu gehen, da ich der Meinung bin, der vermeindliche Geschäftspartner lenkt hier ab. Zudem bin ich nicht gewillt, nochmals den Memerbereich dieser Firma zu betreten, um keine weiteren Geschäftsbeziehungen zu dokumentieren.

Am gleichen Tag: Widerspruch schriftlich per Dt. Post AG (Sendungsnummer RR 1506 6051 1DE, Einschreiben national) an Firma Content Services LTD. in Mannheim abgeschickt.

17.02.2009:
Ich finde auf der Internetseite der Verbraucherzentrale RP einen Musterbrief und entscheide mich diesen zu benutzen, um nochmals meinen Widerspruch - per Einschreiben mit Rückschein - zu dokumentieren.
In diesem Brief bringe ich u.a. zum Ausdruck, dass nach 312d Absatz 1 i.V.m. § 355 BGB ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht gar nicht möglich ist.

30.03.2009:

Posteingang einer Mahnung an Herrn(!) Doris Wenzel-Lichottka von Rechtsanwalt Olaf Tank. Der in Internetforen bekannte Anwalt vertritt Content Services Limited, MANNHEIM und übergibt mir nachstehende Forderung mit Zahlungsaufforderung bis zum 09.04.2009:

96,00 € Hauptforderung der Rechnung
03,00 € Mahnkosten
32,50 € Geschäftgebühr
06,50 € Auslagenpauschale
-------------------------
138,00 € Gesamtforderung

Ich halte mich an die Empfehlung(en) aus dem Internet: gar nicht reagieren und lege den Schriftverkehr "zu meinen Akten".
Folgerichtig müsste jetzt die gerichtliche Mahnung kommen ...

Nicht zu glauben!
Gerechtigkeit siegt!
29.05.2009:

Gericht watscht Internet-Abzocker ab.
Erschienen am 29. Mai 2009 | Andreas Lerg

Gerd Billen fordert bessere Gesetze zum Schutz gegen Abofallen & Co
Das Landgericht Mannheim hat dem Betreiber der Abo-Falle opendownload.de jetzt zwei fiese Abzock-Methoden verboten. Damit war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich. Vorsitzender Gerd Billen fordert zudem die gesetzliche Stärkung des Verbraucherschutzes gerade auch im Internet.
Die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Seite opendownload.de betreibt, darf Verbraucher nicht mehr um deren Widerrufsrecht prellen. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das Gericht stellte fest, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe.

Weiterhin verbot das Gericht dem Unternehmen, Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wie war das mit dem Widerruf?

Firmen wie Content Service Ltd. versuchen in ihren AGB einen fiesen Trick. Sie bauen dort eine Klausel ein, mit der ein Verbraucher auf sein Widerrufsrecht verzichtet, sobald er – wissentlich oder nicht – einen Vertrag mit der Firma schließt. Aber warum? Unsere Verbraucherschutzgesetze räumen Kunden beim Kauf auch auf Internetseiten ein Widerrufsrecht ein. Gefällt dem Kunden die Ware nicht, oder hat er sich beim Kauf geirrt, darf er binnen einer bestimmten Frist seinen Kauf widerrufen. Damit wird der Kaufvertrag aufgehoben. Die Ware geht zurück an den Händler, der Käufer erhält sein Geld zurück. Dass Internet-Abzocker dieses Gesetz nicht lieben, liegt auf der Hand. Schließlich wollen die das Geld behalten, das sie ihren Opfern trickreich aus der Tasche ziehen. Und der Widerruf ist ein probates Mittel, den ungewollten Abo-Vertrag wieder los zu werden.

Wie funktioniert die Abzock-Masche?

In diesem Fall lockt man Nutzer in eine Abo-Falle. Auf der Seite opendownload.de bietet der Betreiber der Seite Unmengen freie Software zum kostenlosen Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. opendownload.de wirbt damit, all die feie Software auf einer Seite gebündelt kostenlos anzubieten. Wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt damit automatisch ein Zwei-Jahres-Abonnement für 96 Euro pro Jahr ab. Auf der Webseite wird darauf aber nur sehr unauffällig hingewiesen. Das ist Absicht, denn der Betreiber hofft, der Hinweis wird übersehen. Wäre der Hinweis deutlich, würde kaum jemand in die Abo-Falle tappen. Daher ist es ratsam, Software ausschließlich von bekannten und seriösen Download-Portalen wie softwareload.de herunterzuladen.

Einschüchterung soll zum Zahlen zwingen.

Minderjährige sind nach dem Gesetz nicht geschäftsfähig. Ein von ihnen geschlossener Kaufvertrag ist damit im Prinzip von vorne herein ungültig. Damit Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, dennoch zahlen, versuchte Content Service Ltd. sie einzuschüchtern. Es wurde schlichtweg mit einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Das Landgericht Mannheim stellte im Urteil klar, dass eine solche Drohung zur Durchsetzung gar nicht existenter Zahlungsansprüche unzulässig ist.

Don Quichote und die Windmühlen.

Abo- und Kostenfallen wie opendownload.de nehmen deutlich zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet. Vorstand Gerd Billen erklärt: "Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu. Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma." Die Rechtsverfolgung gestalte sich meist sehr schwierig, da sich die Betreiber oft hinter Briefkastenfirmen im Ausland verbergen.

Klare Gesetzgebung gefordert.

Um den Schutz der Verbraucher zu stärken, fordert Billen bessere gesetzliche Regelungen: "Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen". Zudem sollen im Internet geschlossene Verträge nur dann gültig sein, wenn der Kunde beispielsweise durch Ankreuzen eines Kästchens bewusst bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.



PRIVATUNTERRICHT

Sie haben ihre ersten Schritte mit dem Computer unter XP / Vista vor und/oder brauchen Hilfe in den Anwendungen WORD (2003/2007) und/oder EXCEL (2003/2007)?
Der Einfachheit halber möchten Sie dies "in ihrer häuslichen Umgebung" und so zu sagen "an ihrem Computer" lernen?
Dann nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf.
Wenn Sie z.B.: den Weg nach Holzappel machen wollen - kein Problem. Wenn ich zu ihnen kommen soll - auch möglich. Die Vergütung richtet sich natürlich nach der "Fahrstrecke"; aber: wir sollten darüber reden.



ZU DIESER SEITE

Haben Sie sich auch schon die Frage gestellt, wofür man eigentlich einen Computer oder die Fertigkeiten zum Bedienen einzelner Softwareanwendungen braucht?

Hier könnte die Lösung versteckt sein:


Das selbe kann für diese Seite gelten: wofür habe ich sie gebaut?
Die Idee liegt in der methodisch / didaktischen Begleitung der Kursteilnehmer WORD der Volkshochschule (VHS) DIEZ. Ich möchte meinen Zuhörern ein Forum bieten, in dem sie nachschlagen, stöbern und ... vielleicht ein wenig lachen können.

ZUR BEDIENUNG:
Auf der Seite finden Sie sogannte >>LINKS, welche - wenn Sie mit der Maus darauf zeigen - die Farbe "rot" annehmen.
Diese >>LINKS führen Sie zu weiteren Ausarbeitungen auf seperaten Seiten.
Wenn Sie einen solchen >>LINK auslösen, öffnet sich ein neues Fenster über dieser Seite. Um wieder auf die Ausgangsseite zurückzukehren, können Sie die Option "... ZURÜCK ..." [i.d.R. oben links im Browser (siehe Bild unten)] benutzen ...


... Sie sind dann wieder auf der Startseite ... also hier!

FÜR BEITRÄGE:
Meine Kritiker sind aufgefordert mir zu sagen, was besser gemacht werden kann.
Beiträge, Anregungen nehme ich gerne auf.
Fragen zu Word werde ich umgehend hier veröffentlichen.
Also: ich wartet auf Mail; >QUICK LINKS< (rechts! außen! unten!) bitte nutzen.



ZITAT
Gott würfelt nicht.
(Albert Einstein)

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SCHLAGLICHT : ... Service Pack 3 für XP ... Patch legt VISTA lahm ... siehe: Betriebssystem.

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